Behördenmurcks- Immer wieder gern genommen

Behördenmurks?!?!

Gastbeitrag von Bianca Baum

Hiermit möchte ich meine Erfahrungen mit dem JobCenter niederschreiben zur Veröffentlichung im Internet. Die Verbreitung ist wünschenswert, damit andere Betroffene sich nicht allein fühlen mit ihren Sorgen, Nöten und Problemen.

Im November 2002 entschied ich mich wegen einer Erkrankung meines Sohnes und einem damit verbundenen Klinikaufenthalt dazu, meine Position als Geschäftsführerin in einem Bauunternehmen aufzugeben. Mein Sohn brauchte meine ganze Aufmerksamkeit und die über den ganzen Tag gestreuten Termine für Therapiegespräche und andere therapeutische Interventionen erforderten dies. Daher entschloss ich mich zu diesem Schritt.

Nach Genesung meines Sohnes, entschloss ich mich dazu, das Abitur nachzuholen am Ruhr-Kolleg in Essen mit dem Ziel, Psychologie, Medizin oder Soziologie zu studieren. Mein damaliger Ehegatte erklärte sich ausdrücklich damit einverstanden, denn mein Verdienst war bereits im November 2002 weggebrochen und er konnte unseren Lebensunterhalt durch sein Einkommen leicht sicherstellen, zu welchem noch Unterhaltsleistungen für meinen Sohn und das Kindergeld hinzuzurechnen waren. Da nun im Zuge der Fortbildung auch Hausaufgaben anfielen und Zeiten zum Vor- und Nachbereiten des Unterrichtsstoffes und ich meinen Sohn mit seiner Erkrankung nach der Schule auch betreuen und begleiten musste, litt unter diesen Folgen die Erledigung der Hausarbeit. Mein Mann erklärte, dass er nicht dazu bereit sei, nach der Arbeit noch Hausarbeit zu erledigen und forderte, dass ich die Fortbildung beende. Nach heftigem Streitereien und einem Hin- und Her über einen Zeitraum von 2 Jahren, entschloss ich mich dazu, meinen Ehegatten zu verlassen, da ich mein Ziel verwirklichen wollte. Nun ist es gesetzlich so geregelt, dass einer Person nur bis zum 29. Lebensjahr die Beantragung und Zahlung von Schülerbafög zusteht, um während einer solchen Fortbildung die Existenz zu sichern. Leider musste ich somit den Wunsch, das Abitur zu erlangen, zurückstellen, da ich im August 2002 bereits das 29. Lebensjahr vollendet hatte. Da ich über eine abgeschlossene Ausbildung verfügte, musste ich folglich arbeiten. Um mein Ziel noch auf andere Weise zu erreichen, war ich also gezwungen, „heimlich“ als Gasthörerin Psychologie studieren; ich musste ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nach der Trennung von meinem Ehegatten war ich also dazu gezwungen, mich arbeitslos zu melden. Die Umstände brachten es mit sich, dass ich direkt in Hatz IV fiel, da auch mein damaliger Ehegatte sich weigerte, Unterhaltszahlungen an mich zu tätigen. Aus der Traum? Nein!

Ich studierte, wie oben schon erwähnt, „heimlich“ als Gasthörerin Psychologie. Die Gasthörergebühr knappste ich mir von dem ALG-II-Geld ab. Im Jahre 2006 konnte ich wenigstens die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erfolgreich erlangen und plante eine Selbständigkeit/Existenzgründung aus Hartz IV. Damals war es so geregelt, dass man als Existenzgründerin neben der Hilfe zum Lebensunterhalt lediglich 345,- Euro Existenzgründungförderung erhalten konnte. Davon kann man weder eine Praxismiete zahlen, denn das Geld ist für Büromaterial, Fachbücher, Benzin- und Telefonkosten schon verbraucht. Aus diesem Grunde entschloss ich mich dazu, eine Hausbesuchspraxis zu gründen, bei der die Fixkosten niedrig gehalten werden konnten. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit waren nur spärlich, sodass ich mich zu einer Fortbildung zur Massagetherapeutin entschloss, die ich selbst über Einnahmen finanzierte, um Massagen als Ergänzung anbieten zu können. Zu dieser Zeit hatte ich einen Patienten zu einem Gutachtertermin begleitet, da er unter Panikattacken und Angstzuständen litt. Dieser Termin fand bei dem Arzt statt, mit dem ich heute die Praxisräume teile. Er bot mir nach Gespräch über den Patienten an, in seinen Praxisräumen mitzuarbeiten zur Untermiete. Ich erklärte ihm, dass ich mir eine monatliche Fixmiete nicht leisten könne und einigte mich mit ihm darauf, gegen Umsatzbeteiligung tätig zu sein. Die Miete ist also mit den Umsätzen gekoppelt.

Ich bot nun seit Januar /Februar 2008 Psychotherapie, psychologische Beratung, Präventivmassagen und Seminare an und meine Hauptumsätze erzielte ich durch Seminare zum Massagetherapeuten. Das JobCenter übte permanent Druck auf mich aus, die Umsätze müssten steigen, wobei mir einfach ALLES Geld, welches ich einnahm, von ALG-II abgezogen wurde, ohne dass mir ein Cent verblieb als Anerkennung für meine Arbeit. Ich stand am Wochenende teilweise Samstag und Sonntag in der Praxis, habe häufig um 22 Uhr noch Psychotherapien durchgeführt, da nur die Patienten eine Therapie selbst bezahlen konnten, meist berufstätig sind. Ich hatte ständig Auseinandersetzungen mit der ARGE, so dass mir das sehr viel Kraft raubte für meine eigentliche Arbeit. Ein riesiger Zeitaufwand für das Einreichen von Anträgen, Unterlagen, willkürliches Einladen zu Gesprächen ohne die Termine mit mir abzusprechen, woraufhin ich teilweise sogar Termine absagen musste.

Die Kosten, die die Praxiseinrichtung und Anschaffungen mit sich brachten, konnte ich nach und nach erwirtschaften. Da ich ja Einnahme-Überschusslerin (Kleinunternehmer gemäß §19 UStG) bin, ist dies steuerrechtlich möglich. Allerdings hatte man mir nicht berichtet, dass das JobCenter sich dort anders verhält! Es wurde also von mir verlangt, dass ich die Kosten für die Praxiseinrichtung selbst von HARTZ IV nun in Raten abstottern muss, weil es mir nicht zustünde, durch später erfolgte Einnahmen die Kosten für die Praxiseinrichtung auszugleichen. Diese Angelegenheit habe ich inzwischen einem Rechtsanwalt übergeben, da sich hier Steuerrecht und Sozialrecht offensichtlich widersprechen.

Noch ein weiteres „nettes“ Ereignis möchte ich hier schildern. Kurzfristig nahm ich einen Auftrag bei einem Bildungsträger an, dort als Dozentin für einen Block von 10 Tagen tätig zu sein. Ich musste mich sehr beeilen mit der Ausarbeitung des Skriptes, da nur extrem wenig Zeit zur Vorbereitung zur Verfügung stand. Ich begab mich SOFORT an die Arbeit. Nun verhielt es sich so, dass die Vorbereitungszeit nicht genügte und ich folglich tagsüber trainierte und nachts für den nächsten Tag vorbereitete. Ich kam also nach Hause, bereitete ein Essen für meinen Sohn zu, schlief dann maximal 2 Stunden, stand wieder auf und begab mich daran, die Vorbereitung für den nächsten Seminartag vorzunehmen. Meine Privatpost musste während dieser Zeit liegen bleiben, da ich die Zeit gar nicht hätte aufbringen können.

Nun verhielt es sich so, dass ich in diesem Zeitraum zu einem Gespräch eingeladen worden bin, obwohl ich selbständig bin. In diesem Termin sollte es um mein „Bewerberangebot“ gehen. Dieser Termin wurde natürlich NICHT mit mir abgesprochen, sondern vom JobCenter befohlen. Hinzu kam, dass ich von diesem Termin keine Kenntnis hatte, da ich mich, wie oben erwähnt, nicht um meine Privatpost kümmern konnte. Das JobCenter weiß allerdings auch, dass ich selbständige Unternehmerin bin und es stehen sämtliche Kontaktdaten zur Verfügung, um Termine mit mir abzusprechen. Z. B. über Telefon, Mobil-Telefon. Für das Nichterscheinen zu diesem Termin und als Strafe für meine Unverschämtheit, meine Arbeit so gut wie möglich zu machen, erhielt ich dann eine sogenannte „Sanktion“. Es wurden 10% von meinem Regelsatz wegen meiner Unverschämtheit, meine Arbeit zu machen, einbehalten. Ich werde nun folglich keinen kurzfristigen Lehrauftrag mehr annehmen, denn ich habe gelernt, dass es wichtiger ist, dem JobCenter für Gespräche zur Verfügung zu stehen. J

Im September 2009 machte ich dann eine Fortbildung zur Personalreferentin. Neben dieser Fortbildung habe ich gearbeitet – auch am Wochenende, z. B. Seminare gegeben, während es sich andere Teilnehmer abends mit dem Skript auf dem Sofa gemütlich machen konnten. Ich hatte NUR permanenten Stress! Weder mein Körper, noch meine Seele konnte sich erholen. Nur Druck, Druck, Druck!

Meine Praxis wollte ich trotz der Fortbildung allerdings nicht aufgeben, sodass ich mich redlich bemühte, alles unter einen Hut zu bekommen. Um meinen Sohn und meinen Haushalt musste ich mich auch noch kümmern. Die ganze Zeit war ich mit der zeitlichen Organisation überfordert, was auch niemanden wundern muss.

Es verhält sich gewöhnlich so, dass man während einer Vollzeitfortbildung nicht gleichzeitig praktizieren kann, sodass sich die Einnahmen selbstverständlich verringerten, was dem JobCenter natürlich auch nicht gefiel. Ich erklärte meiner Fallmanagerin, dass ich mich nicht verfünf-fachen könne – also nicht gleichzeitig in der Schule sitzen und praktizieren könne. Man akzeptierte nach langem Hin und Her meine Erläuterung.

Nun ist die Folge dieser Fortbildung, dass der Arzt, der mir ein Zimmer zur Verfügung stellte, mir tagsüber das Zimmer nicht mehr zur Verfügung stellt, da ich ja während der Fortbildung von einer sechsmonatigen Dauer, nie dort war. Er nutzt das mir zur Verfügung gestellte Zimmer nun tagsüber wieder selbst, sodass ich nur noch abends und am Wochenende Einnahmen erzielen kann.

Seit Abschluss der Fortbildung suche ich eine Stelle, weil ich den Befehl vom JobCenter erhalten habe, mir eine Stelle zu suchen, gleichzeitig aber die Auflage erhalten habe, meine Umsätze zu steigern. Ich habe keine Zeit, alle Dinge gleichzeitig zu erledigen! Ich bin selbständige Unternehmerin und benötige dafür meine ganze Zeit. Nun bewerbe ich mich dennoch, damit nicht wieder Sanktionen folgen, denn die Existenzgründungsförderung erhielt ich nur 9 Monate lang und nun nicht mehr. Das bedeutet, ich muss von meinem Regelsatz erst einmal alle Praxiskosten vorstrecken. Ich muss es mir gut überlegen, ob ich mir ein IHK-Skript leisten kann. Ich muss es mir gut überlegen, ob ich mir ein Fachbuch kaufen kann. Diese Dinge sind aber äußerst notwendig, um erfolgreich arbeiten zu können. Das JobCenter muss ich jetzt nun immer erst fragen, ob ich von meinen erzielten Einnahmen ein Fachbuch oder ähnliches anschaffen darf!!!

Diese ganze Behördenlauferei, Antragstellerei, Wahrnehmen von Rechtsanwalts- und Gerichtsterminen, raubt mir Kraft und Zeit, die ich eigentlich für die
Erledigung meiner Arbeit dringend bräuchte!!!

Mein Fazit zum jetzigen Zeitpunkt: Existenzgründung aus HARTZ IV? Nein danke!!!

Über benjaminarendtinstitut

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der systematischen wissenschaftlichen Untersuchung des SED Kommunismus und des Nationalsozialismus, sowie bei der Aufklärung der Bevölkerung über diese beiden Diktaturen in Deutschland. Zum Inhaber Thomas Schalski-Seehann: Thomas Schalski-Seehann studierte an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg (jetzt Universität Hamburg) Soziologie mit Schwerpunkt in politische Soziologie und an der Universität Haifa, Israel Middle East Studies. Im Rahmen seines Studium beschäftigte er sich mit der Soziologie des Antsemitismus sowie der politischen Philosophie von Hannah Ahrendt und Walter Benjamin. Seine Diplom Arbeit schrieb er über die Jüdische Emanzipation in der Aufklärung.
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Eine Antwort zu Behördenmurcks- Immer wieder gern genommen

  1. Helga Lauer schreibt:

    Ich danke Bianca für den Beitrag, da ich ähnliche Erfahrungen gemacht habe und nun weiss, dass ich mit meiner fast unglaublichen Geschichte nicht allein in dem Sozialstaat Deutschland bin!

    LG Helga

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